(Quelle: wikipedia.org/wiki/Droge)
Umgangssprachlich werden in Deutschland als illegale Drogen Substanzen bezeichnet, welche
als nicht
verkehrsfähig in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind,
deren Handel und Abgabe also grundsätzlich strafbar ist.
Dazu gehören u.a.:
Opiate, Kokain u. Crack, Cannabisprodukte, Halluzinogene, Synthetische Drogen,
Crystal Meth, nicht verordnete Medikamente.